Menschenrechte

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Erstellt von ECOFACT, am 20.10.2020, zuletzt aktualisiert am 20.10.2020.

Menschenrechte – Worum es geht

Ende 2020 gibt es drei Ebenen der allgemeine Regulierung von Wirtschaft und Menschenrechten: Erstens die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die den umfassendsten Rahmen darstellen. Zweitens enthält die Ausgabe 2011 der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze) ein Kapitel über Menschenrechte. Drittens befassen sich von einzelnen Staaten entworfene nationale Aktionspläne (NAPs) mit Wirtschafts- und Menschenrechtsfragen auf nationaler Regulierungs- und Politikebene.
Sowohl die UNGPs als auch die OECD-Leitsätze enthalten keine verbindlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Dennoch kann in verbindlichen Gesetzen auf diese Dokumente Bezug genommen werden. Auf der Ebene des Unionsrechts schreibt beispielsweise die Verordnung 852/2020 Verfahren vor, welche die Angleichung an die OECD-Richtlinien und UNGPs voraussetzen, damit Wirtschaftstätigkeiten als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden.
Die UNGPs erwarten von Unternehmen:

  • Vermeidung von Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte; und
  • Auseinandersetzung mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte, die sie verursacht haben, zu denen sie beigetragen haben oder mit denen sie über Unternehmensbeziehungen oder Geschäftstätigkeiten verbunden sind.

Die OECD-Richtlinien definieren mehrere Aspekte des verantwortungsvollen Verhaltens von multinationalen Unternehmen. Die Richtlinien orientieren sich an den UNGPs, die Erwartungen an Unternehmen sind sehr ähnlich. Als unverbindliches Dokument sind sie nicht einklagbar. Im Falle nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte können Unternehmen aber aufgefordert werden, sich an Beschwerdemechanismen bei den nationalen Kontaktstellen der OECD zu beteiligen. Es ist zudem vermehrt damit zu rechnen, dass Gerichte die OECD-Richtlinien als Maßstab für die Beurteilung einer Geschäftstätigkeit verwenden werden.

Der deutsche NAP bekräftigt das Engagement der Bundesregierung für die Umsetzung der UNGPs. Er sieht fünf Schlüsselelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht vor: (i) Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte; (ii) Verfahren zur Bewertung tatsächlicher und potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte; (iii) Maßnahmen zur Behebung potenziell negativer Auswirkungen und Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen; (iv) Berichterstattung und (v) Beschwerdemechanismen. Der deutsche NAP richtet sich an alle Unternehmen (unabhängig davon, ob sie eine nationale oder multinationale Präsenz haben). Bislang sieht der deutsche NAP keine verbindlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor.

Insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung über die Auswirkungen auf die Menschenrechte schaffen zwei Rechtsinstrumente der Europäischen Union verbindliche Verpflichtungen:

  • Die Richtlinie 2013/34 verpflichtet große Unternehmen, über die Entwicklung, Leistung, Stellung und Auswirkungen ihrer Tätigkeit Bericht zu erstatten, unter anderem in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte.
  • Die Verordnung 2019/2088 verpflichtet Finanzinstitute, über die Berücksichtigung negativer Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen (unter anderem) auf die Achtung der Menschenrechte zu berichten.

Bedeutung für die Finanzwirtschaft

Die bestehenden und künftigen Regulierungsinstrumente zu Wirtschaft und Menschenrechten haben erhebliche Auswirkungen auf die Aktivitäten von Finanzinstitutionen.
Die UNGPs und den OECD-Richtlinien erwarten von Finanzinstituten, dass sie die Menschenrechte auf zwei Ebenen schützen:

  • Bei eigenen Aktivitäten und Unternehmungen (z.B. Gleichbehandlung in der internen Organisation)
  • Bei Geschäftsbeziehungen mit direkter Verbindung zu eigenen Unternehmungen, Produkten oder Dienstleistungen (z.B. Überwachung der Aktivitäten eines Kreditnehmers); siehe Abbildung unten

Die Einführung interner Prozesse kann helfen, Risiken im Zusammenhang mit tatsächlichen und potentiellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu mindern. So zum Beispiel:

  • Verankerung von Menschenrechten in Strategien und Management-Systemen
  • Identifikation und Bewertung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte
  • Maßnahmen bei negativen Auswirkungen
  • Kontrolle der Umsetzung und Ergebnisse
  • Kommunikation über den Umgang mit Auswirkungen
  • Aktivitäten zur Wiedergutmachung

Hauptdokumente

UN (2011): UN Guiding Principles on Business and Human Rights
Deutsche Übersetzung der UN Leitprinzipien Wirtschaft & Menschenrechte durch das Deutschen Global Compact Netzwerks
UN (2015): Berichtsrahmen für die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
OECD (2011): OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
OECD (2018): OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln Übersetzung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
OECD (2017): Responsible business conduct for institutional investors: Key considerations for due diligence under the OECD Guidelines for Multinational Enterprises
OECD (2019): Due diligence for responsible corporate lending and securities underwriting
Nationaler Aktionsplan (2016): Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Weitere Dokumente

Thun Group of Banks (2013): Discussion Paper for Banks on Implications of Principles 16–21
Thun Group of Banks (2017): Paper on the implications of UN Guiding Principles 13b & 17 in a corporate and investment banking context
John G. Ruggie and Emily K. Middleton: “Money, Millennials and Human Rights: Sustaining 'Sustainable Investing'"
UN Office of the High Commissioner for Human Rights (2017): note clarifying the application of the UNGPs in the context of banking operations
Richtlinie 2013/34/EU (Artikel 19a) - Nichtfinanzielle Erklärung durch großen Unternehmen
Verordnung 2019/2088 - Offenlegung der Berücksichtigung von Menschenrechten durch Finanzinstitute
DGCN VfU – TEIL 1 – Finanzwirtschaft und Menschenrechte
DGCN VfU – TEIL 2 – Integration ins Risikomanagement

ECOFACT Dokumente

Mandatory Environmental and Human Rights Due Diligence - An Overview of the Global Regulatory Landscape
Minimum safeguards within the upcoming EU framework facilitate sustainable investment
Child Labor, Forced Labor, Human Trafficking, and Modern Slavery: An Overview of the Regulatory Landscape for Financial Institutions

      Weitere Informationsstellen

      Informationsstelle der Bundesregierung zum NAP

      Business & Human Rights Resource Center

      ECOFACT Blog

      NAP Help Desk der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung

      Bank Track Kampagne Banks and Human Rights

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