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TitelOECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
Zusammenfassung

Dieser Leitfaden soll bei Regierungen und Interessengruppen ein gemeinsames Verständnis der Sorgfaltspflicht für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln fördern. Die UN-Richtlinien zu Unternehmen und Menschenrechten und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik enthalten ebenfalls Empfehlungen zur Sorgfaltspflicht, zu deren Umsetzung dieser Leitfaden zur unternehmerischen Verantwortung beitragen kann.
Die Entwicklung dieses Leitfadens wurde von der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln (WPRBC) beaufsichtigt und umfasste einen Multi-Stakeholder-Prozess, an dem OECD- und Nicht-OECD-Mitgliedsländer sowie Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft beteiligt waren. Ein erster Entwurf wurde der WPRBC und institutionellen Interessenvertretern der OECD im Mai 2016 zur Rückmeldung vorgelegt. Im Februar 2017 fand eine öffentliche Konsultation zu einem überarbeiteten Entwurf dieses Leitfadens statt. Im Juni 2017 wurde eine Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe eingerichtet, die den WPRBC bei der Einarbeitung von Stakeholder-Kommentaren und der Fertigstellung des Leitfadens unterstützen soll. Dieser Prozess fand in voller Zusammenarbeit mit dem UN-Menschenrechtsrat statt.
Dieser Leitfaden wurde am 06. März 2018 von der OECD-Arbeitsgruppe Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie am 03. April 2018 vom OECD-Investitionsausschuss gebilligt. Eine OECD-Empfehlung zum Leitfaden wurde am 30. Mai 2018 vom Rat auf ministerialer Ebene angenommen.

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