Informationen zu Finance & Sustainability
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Zum Dokument | europa.eu |
Titel | Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088“ („Taxonomie-Verordnung“) |
Zusammenfassung | Die „Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088“ ("Taxonomie-Verordnung") wurde am 22. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Als zentraler Baustein für die Umsetzung des 2018 veröffentlichten EU Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums", richtet sie sich an Finanzmarkteilnehmer, die Finanzprodukte anbieten sowie an Unternehmen, die verpflichtet sind eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen. Für sie legt sie fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig anzusehen ist und damit mit welchen Investitionen ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden. |
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