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TitelVerordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Zusammenfassung

Verordnung bzgl. der Offenlegung von Informationen über die Berücksichtigung von ESG Risikofaktoren bei sämtlichen Investitionsentscheidungen und Finanzprodukten.

Diese Verordung ist besser bekannt als Transparenzverordnung oder Offenlegungsverordnung. Teilweise auch abgekürzt als TransparenzVO oder OffenlegungsVO.

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