Informationen zu Finance & Sustainability
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Zum Dokument | vfu-mediathek.de |
Titel | Entwurf technischer Durchführungsstandards für aufsichtliche Offenlegungen zu ESG-Risiken im Einklang mit Artikel 449a CRR |
Zusammenfassung | Durch die Verordnung (EU) 2019/876 (CRR II, Datensatz 2288) wurden große kapitalmarktorientierte Institute dazu verpflichtet, Informationen zu ESG-Risiken gemäß einer von der EBA festzulegenden Methodologie (Datensatz 4510) ab Mitte 2022 offenzulegen. Die Offenlegungsstandards sollen eine hohe Vergleichbarkeit der ESG-Performance von Instituten sicherstellen und dadurch die Marktdisziplin in diesem Bereich fördern. Die vorliegenden Durchführungsstandards regeln die Details dieser Säule III-Offenlegungen und erweitern somit die ab Juni 2021 geltenden Durchführungsstandards für die Offenlegung durch Institute in Bezug auf Informationen nach Titel II und III von Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Datensatz 3857). |
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